Steuerberatung
Basis des Steuerberatungsauftrags ist die Erstellung der erforderlichen Steuererklärungen und die Vertretung des Mandanten in allen steuerlichen Angelegenheiten gegenüber der Finanzverwaltung.
Erstellen privater und betrieblicher Ertrags- und Verbrauchssteuererklärungen
- Einkommensteuererklärung
- Feststellungserklärung für Gesellschaften bürgerlichen Rechts- und Personengesellschaften
- Körperschaftsteuererklärung
- Gewerbesteuererklärung
- Umsatzsteuererklärung
- Umsatzsteuervoranmeldung
Erstellen von Anträgen auf Lohnsteuerermäßigung
Bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit wird die Einkommensteuer durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben (Lohnsteuer).
Auf Antrag können voraussichtliche Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen bereits als Minderung bei der monatlichen Gehaltsabrechnung berücksichtigt werden.
Erstellen von Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen
Die Erbschaftsteuer wird in der BRD als Erbanfallsteuer erhoben. Sie belastet damit nicht den Nachlass des Erblassers, sondern den Erwerb beim einzelnen Erwerber. Nachlassverbindlichkeiten sind abzugsfähig.
Unentgeltliche Vermögensübertragungen unter Lebenden unterliegen ebenfalls der Steuer. Sie wird insoweit als Schenkungsteuer bezeichnet. Als steuerpflichtiger Erwerb gilt die Bereicherung des Erwerbers.
Einlegen von Rechtsmitteln
Die Festsetzung einer Steuer kann mit dem Einspruch angefordert werden.
Die Frist für die Einlegung eines Einspruchs beträgt einen Monat. Sie beginnt mit Ablauf des Tages, an dem der Bescheid bekannt gegeben worden ist.
Prüfung von Steuerbescheiden
Die Prüfung der Steuerbescheide ist Teil unseres Service.
Mit Erteilung der Zustellungsvollmacht an unsere Kanzlei erhalten wir die Steuerbescheide auf direktem Weg und können sofort handeln – z. B. Anträge stellen und notwendige Einsprüche einlegen.
Unterstützung und Begleitung bei steuerlichen Außenprüfungen
Die Betriebsprüfung hat sich bei Ihnen angemeldet?Nur keine Panik – Ruhe bewahren! Die Anstehende Prüfung kann in einem unserer Kanzleiräume stattfinden. Wir unterstützen Sie bei der Vorlage der angeforderten prüfungsrelevanten Unterlagen oder digitalen Datenträger und nehmen an der Schlussbesprechung teil.
Steueroptimierung und Steuerbelastungsvergleich
- Ist für Sie die Zusammen- oder getrennte Veranlagung günstiger, wie hoch ist Ihr Vorteil?
- Ist die Verteilung von größeren Erhaltungsaufwendungen auf 2 bis 5 Jahre zweckmäßig?
- Wenn Sie heiraten wollen: Vor- und Nachteile der Ehe aus steuerlicher Sicht
- Wenn Sie vor der Scheidung stehen, dauernd getrennt leben oder geschieden sind: Welche steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten bestehen?
- Optimierung durch ausnutzen der jedem Erwerber zustehenden persönlichen Freibetrags beim Betriebsvermögen und sonstigen Vermögen
- Steuerstundungs- und Zahlungsmöglichkeiten
- Übertragung an eine vermögensverwaltende Gesellschaft
- Steuerbelastungsvergleich verschiedener Rechtsformen: Einzelunternehmen, Personengesellschaft, Kapitalgesellschaft
- Abgrenzung der Umsätze aus künstlerischer Tätigkeit (ermäßigter Steuersatz 7%) zu den nicht begünstigen unternehmerischen Umsätzen
- Ist die Kleinunternehmer-Regelung in jedem Fall günstiger?
- Dauerfristverlängerung für die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen: ja oder nein?