Basis des Steuerberatungsauftrags ist die Erstellung der erforderlichen Steuererklärungen und die Vertretung des Mandanten in allen steuerlichen Angelegenheiten gegenüber der Finanzverwaltung.
Bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit wird die Einkommensteuer durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben (Lohnsteuer).
Auf Antrag können voraussichtliche Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen bereits als Minderung bei der monatlichen Gehaltsabrechnung berücksichtigt werden.
Die Erbschaftsteuer wird in der BRD als Erbanfallsteuer erhoben. Sie belastet damit nicht den Nachlass des Erblassers, sondern den Erwerb beim einzelnen Erwerber. Nachlassverbindlichkeiten sind abzugsfähig.
Unentgeltliche Vermögensübertragungen unter Lebenden unterliegen ebenfalls der Steuer. Sie wird insoweit als Schenkungsteuer bezeichnet. Als steuerpflichtiger Erwerb gilt die Bereicherung des Erwerbers.
Die Festsetzung einer Steuer kann mit dem Einspruch angefordert werden.
Die Frist für die Einlegung eines Einspruchs beträgt einen Monat. Sie beginnt mit Ablauf des Tages, an dem der Bescheid bekannt gegeben worden ist.
Die Prüfung der Steuerbescheide ist Teil unseres Service.
Mit Erteilung der Zustellungsvollmacht an unsere Kanzlei erhalten wir die Steuerbescheide auf direktem Weg und können sofort handeln – z. B. Anträge stellen und notwendige Einsprüche einlegen.
Die Betriebsprüfung hat sich bei Ihnen angemeldet?Nur keine Panik – Ruhe bewahren! Die Anstehende Prüfung kann in einem unserer Kanzleiräume stattfinden. Wir unterstützen Sie bei der Vorlage der angeforderten prüfungsrelevanten Unterlagen oder digitalen Datenträger und nehmen an der Schlussbesprechung teil.
Umsatzsteuer:
Steuern gestalten. GmbH & Co. KG
Steuerberatungsgesellschaft
Alexanderstr. 32 | 90762 Fürth
Tel.: +49 (0) 911 38408 0
Fax +49 (0) 911 38408 40
info@steuern-gestalten.de
Klaus Viehbacher ist anerkannter Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)