Ein solider Jahresabschluss bietet die verlässliche Basis für die Steuererklärungen Ihrer Unternehmung. Darüber hinaus dient er der Stakeholderkommunikation in Ihrem unternehmerischen Umfeld. Ebenso ist er notwendiges Fundament für die Refinanzierung Ihres Unternehmens. Ein zeitnah erstellter Jahresabschluss ist ein Gütezeichen für Ihr Unternehmen. Dabei unterstützen wir Sie gern.
Bei der Gewinnermittlung nach Betriebsvermögensvergleich (Bilanzierung) sind, soweit sich aus den Steuergesetzen nichts anderes ergibt, die handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften (Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung) zu beachten.
Umsatz und Größe eines Unternehmens sind für die Frage entscheidend, ob bilanziert werden muss oder ob eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung ausreicht.
Im Jahresabschluss wird die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens dargestellt.
Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist wesentlichen einfacher, als ein Betriebsvermögensvergleich.
Die betrieblich veranlassten Einnahmen und Ausgaben können am Jahresende gegenüberstellen: Gewerbetreibende mit einem Gewinn bis 50.000 € oder einem Umsatz bis 500.000 € im Kalenderjahr sowie Freiberufler (z. B. Ärzte, Architekten, Ingenieure, Rechtsanwälte) ohne Pflichtgrenzen.
Maßgebend ist grundsätzlich der Zeitpunkt des Zuflusses bzw. Abflusses. Die Gegenüberstellung ist dann auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck vorzunehmen.
Wir erstellen für Sie bei Personengesellschaften auch etwaige Ergänzungs- und Sonderbilanzen und übermitteln diese digital an die Finanzverwaltung.
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Klaus Viehbacher ist anerkannter Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)