Je nach Lebensphase Ihrer Unternehmung gestalten wir mit Ihnen das Unternehmensnachfolgekonzept und passen dies den jeweiligen neuen Lebenssituationen maßgeschneidert an.
Bei Privatpersonen entwickeln wir unter steuerlichen Gesichtspunkten und auf der Grundlage der jeweiligen Lebenssituation eine schenkungsteueroptimierte Vermögensnachfolgeplanung.
Wir begleiten Sie von Ihrer Idee zur Gründung bis zur Umsetzung, geben Ihnen Hinweise und Tipps zu Netzwerken und Fördermitteln und legen die steuerlichen Eckdaten mit Ihnen fest.
Wichtig: Am Anfang steht das persönliche Gespräch.
Das System der betrieblichen Altersversorgung kennt die folgenden Durchführungswege:
Welcher Weg der sinnvollste für den Arbeitgeber ist, können wir zusammen mit externen Spezialisten finden. Hand in Hand mit Versicherungsagenturen.
Nicht betriebliche Altersversorgung aber Steuervorteil des Unternehmers/Freiberuflers durch zusätzlichen Sonderausgabenabzug für Beiträge des Versorgungsmodells „Rürup-Rente“.
Um die Steuervorteile voll auszuschöpfen, können seit 2005 steuerlich geltend gemacht werden:
aus einer Beitragszahlung von 20.000 € maximal 60% = 12.000 € und jährlich steigend um 2% bis zum Jahr 2025
(d. h. 2006: 62% von 20.000 € = 12.400 €)
Aber Achtung: Die Rentenzahlungen sind später steuerpflichtig
Abhängig von der Rechtsform des Unternehmens und der gesetzten unternehmerischen Ziele können Steuern optimiert werden.
Der Zeit voraus! Gesetzliche Änderungen gibt es leider viele – meist mit erheblichen Auswirkungen auf die Steuerbelastung.
Wir stellen mit Ihnen fest, welche Maßnahmen zur Minimierung der Steuerlast zu ergreifen sind.
Mit der Wahl der Rechtsform werden auch die Weichen für die steuerliche Behandlung des unternehmerischen Wirkens gestellt.
Wachstum im Unternehmen, Änderungen der Geschäftsfelder und Entscheidung über die Unternehmensnachfolge machen spätere Umstrukturierungen notwendig. Das Umwandlungsrecht i. V. mit Umwandlungssteuerrecht sieht steuerneutrale Möglichkeiten vor.
Die Unternehmensnachfolge ist die große Herausforderung für den Übergeber, sein Lebenswerk an eine geeignete Person weiterzugeben. Gibt es einen Nachfolger aus dem Kreis der Familie oder ist es ein fremder Dritter? Der Prozess wird erfahrungsgemäß 3 bis 5 Jahre dauern.
Für uns steht an erster Stelle: Sensibilität für die beteiligten Personen, welche die unterschiedlichsten Ziele verfolgen; erst an zweite Stelle tritt das Fachwissen.
Hand in Hand mit Juristen, Notaren und Unternehmensberatern.
Es kann sinnvoll sein, schon zu Lebzeiten Teile des Vermögens im Wege der vorweggenommenen Erbfolge zu übertragen.
Steuervorteile entstehen, wenn die besonders hohen Freibeträge für Ehegatten, Kinder und Kindeskinder des Zehn-Jahres-Zeitraums mehrfach in Anspruch genommen werden können.
Steuern gestalten. GmbH & Co. KG
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Klaus Viehbacher ist anerkannter Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)